Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.06.2025
Eröffnungen
19.05.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
19.03.2025
Sicherungsmaßnahmen
13.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.07.2018 bis zum 31.12.2018
11.03.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
30.01.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.11.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
04.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
02.10.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
09.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
03.01.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
13.06.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.08.2018
Neueintragungen